Unsicherheiten für den EE-Ausbau müssen vermieden werden
Ab dem 01.07.22 wird die EEG-Umlage über Haushaltsmittel aus dem sogenannten Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert. Aus Sicht der evtn gilt es hier sicherzustellen, dass die veränderte Finanzierungsgrundlage der EEG-Umlage nicht zu zusätzlichen Unsicherheiten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien führt. Da sich der EKF hauptsächlich aus den Einnahmen der -Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und dem Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) speist, sind verlässliche Rahmenbedingungen für eine steigende Bepreisung – und damit sicheren Einnahmen für den EKF – wichtiger denn je.
Absenkung – und keine Abschaffung der EEG-Umlage!
In der aktuellen politischen Debatte wird hin und wieder auch von einer «vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage» oder gar der «Abschaffung des EEG» als Ganzem gesprochen. Dies ist gesetzlich derzeit nicht vorgesehen, sondern findet sich nur in den Forderungen einiger politischer Akteure wieder. Die evtn lehnen die vollständige Abschaffung der EEG-Umlage strikt ab. Eine vollständige Abschaffung der EEG-Umlage birgt nicht nur rechtliche Risiken, sondern könnte auch die Planungssicherheit für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland erheblich schwächen. Daher ist es aus unserer Sicht richtig, die EEG-Umlage nicht vollständig abzuschaffen, sondern nur auf null abzusenken.
Darüber hinaus weist die EWS Forderungen nach einer Abschaffung des EEG strikt zurück. Das EEG war, ist und bleibt aus Sicht der evtn eines der wichtigsten Instrumente für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Auch wenn es in den letzten Jahren durch zahlreiche politische motivierte Reformen immer weiter verunglimpft wurde, enthält es nach wie vor wichtige und sinnvolle Regelungen für einen bürgergetragenen Ausbau der Erneuerbaren Energien.